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Allgemeine Hausordnung

 

 

Diese allgemeine Hausordnung bildet einen integrierenden Bestandteil des von Ihnen unterschriebenen Mietvertrages. Die in dieser allgemeinen Hausordnung angegebenen Richtlinien und Vorschriften haben für alle Freizeitteilnehmer Gültigkeit und sind in jedem Fall zu beachten. Bei Nichtbeachten der Hausordnung liegt es im Ermessensbereich des Hausverwalters entsprechende Ordnungsmassnahmen zu ergreifen.

 

1.       Im Haus gilt absolutes Rauchverbot.

2.       Das Treppenhaus ist kein Spiel- oder Sitzplatz.

3.       Bei Auslössen des Feueralarms ohne Grund (kein Feuer) ist der Mieter Haftbar.

4.       Zwischen 22.00 und 06.00 Uhr gilt in den Zimmern Nachtruhe.

5.       Die Einrichtung und das Mobiliar sind mit grösster Sorgfalt zu behandeln (v. a. Rolläden). Eventuelle Beschädigungen werden der Gruppe in Rechnung gestellt.

6.       Das Mobiliar, z. B. Betten, Schränke, darf nicht von seinem angestammten Platz verstellt werden. Den Anweisungen des Hausverwalters ist unbedingt Folge zu leisten.

7.       Im Haus ausgehängte Sicherheitsbestimmungen bezüglich offenem Feuer, Gebrauch der Heizung, elektrischer Anlagen oder Ähnlichem sind unbedingt Folge zu beachten.

8.       Von der jeweiligen Gruppe benutzte Gegenstände sind wieder an deren angestammten Platz aufzuräumen. Darunter fällt vor allem das Kücheninventar, eventuell vorhandene Decken und Kissen aus den Zimmern, aber auch alle sonstigen im Haus vorhandenen Gegenstände.

9.       Im Haus müssen Hausschuhe getragen werden. Es ist verboten, mit Wander- oder Bergschuhen sowie Skischuhen die Zimmer zu betreten.

10.   In den Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch eingenommen werden.

11.   Das Klettern auf den Balkonen ist verboten. Der Vermieter lehnt ausdrücklich jede Haftung ab.

12.   Die umliegenden Wiesen (ausserhalb der Abgrenzungen) sind nicht im Eigentum des Vermieters und dürfen somit von der Gruppe nicht betreten werden (Landwirtschaft).

13.   Der Verwalter hat jederzeit das Recht, die Zimmer zu betreten.